Mehrere Kundinnen und Kunden haben uns (insbesondere aufgrund unserer "Fälle des Monats - Lyssbachs Vétérinaires Sans Frontières") in der Vergangenheit angefragt, ob Spenden zum Wohle von Tieren an unsere Praxis möglich seien. Die Kleintierpraxis Lyssbach führt deshalb ein Spendenkonto: Wir nehmen gerne Spenden für spezifische Zwecke (z.B. konkrete Unterstützung von Tieren vor Ort anlässlich von Reisen unserer Tierärzte in die dritte Welt) oder aber mit allgemeiner Bestimmung (welche z.B. zur Behandlung von Wild- oder Findeltieren eingesetzt werden können) entgegen.
Bezüglich dieses Spendenkontos gelten folgende Regelungen:
1. Die Kleintierpraxis Lyssbach (KTPL) nimmt sehr gerne Spenden von Privaten und Organisationen entgegen, welche im weitesten Sinne für wohltätige Zwecke im Tierbereich bestimmt sind.
2. Die KTPL führt zu diesem Zweck ein spezielles Spendenkonto (Postfinance, IBAN CH62 0900 0000 3129 5236 1) und dokumentiert die Verwendung der Gelder (Destinatäre, Gründe für die Qualifikation als Spendenempfänger, Datum und Betrag).
3. Diese Dokumentation kann auf Wunsch der Spender jederzeit eingesehen werden.
4. Spenden können durch die Spender entweder zielgerichtet (z.B. Einsatz für Strassentiere im Ausland) oder allgemein getätigt werden.
5. Mögliche Spendenempfänger umfassen beispielsweise Personen oder Organisationen, welche sich für das Tierwohl im In- und Ausland einsetzen; Besitzer, welche für die Behandlung ihres Tieres in der KTPL nicht oder nur teilweise aufkommen können (sofern durch die KTPL die Behandlung als erfolgsversprechend und die Besitzer und Umstände als geeignet und würdig beurteilt werden), sowie Findeltiere, bei denen keine Besitzer gefunden werden können.
6. Bei allgemein getätigten Spenden bestimmt die Kleintierpraxis Lyssbach geeignete Destinatäre.
7. Bei zielgerichteten Spenden werden auf jeden Fall, bei allgemeinen Spenden auf Wunsch der Spender diese durch die KTPL über den Einsatz der Gelder informiert.
Wir bedanken uns schon jetzt für jede Spende!