Das Einschläfern - Euthanasie

Leider lassen sich nicht alle Beschwerden unserer Patienten erfolgreich behandeln. Beispiele von chronisch-fortschreitenden, unheilbaren Krankheiten sind das chronische Nierenversagen bei älteren Katzen, viele Krebs- und gewisse Herzerkrankungen. Auch bei einer fortgeschrittenen Arthrose kann manchmal eine medikamentelle oder chirurgische Unterstützung nicht ausreichen, um dem Tier eine ausreichende Lebensqualität bieten zu können.

Der Entscheid, ein Tier einzuschläfern, fällt jedem Tierbesitzer schwer; auch für uns als Tierärzte ist dieser Schritt immer wieder ein trauriger Moment, denn schliesslich entscheiden wir dabei eigenmächtig über das Dasein eines Lebewesens. Es ist uns deshalb wichtig, in einem ausführlichen Gespräch die medizinische Situation des Patienten und dessen Prognose und mögliche Therapieansätze zu analysieren. Die Beurteilung, ob die jeweilige Lebensqualität noch als genügend eingeschätzt wird, hängt einerseits vom Tier selbst, von seiner Krankheit sowie von seinen Besitzern ab. Mit unserer Erfahrung als Tierärzte und Menschen stehen wir den Tierbesitzern in dieser Situation gerne zur Seite.

 

Bei der Euthanasie wird dem Tier ein Schlafmittel (Pentobarbital) in einer Überdosierung gespritzt. Je nach Situation wird das Medikament intravenös (direkt in den Blutkreislauf) oder in die Bauchhöhle des Patienten injiziert; in den allermeisten Fällen ist dies völlig schmerzlos. Falls das Tier Angst zeigt, aggressiv ist oder anlässlich eines Hausbesuchs (bei dem unterstützendes Personal fehlt) euthanasiert wird, kann vor dieser Injektion eine Beruhigungsspritze verabreicht werden. Nach der Injektion des Euthanasiemittels schläft das Tier (wie bei einer Narkose) ein; durch die Überdosis bewirkt diese fortschreitende Narkose schliesslich einen Atem- und Kreislaufstillstand. Dieses sanfte Einschlafen ist für das Tier nicht mit Angst oder Schmerzen verbunden und verläuft sehr friedlich. Je nach Injektionsmethode erfolgt dieses Einschlafen sehr rasch (10 Sekunden, bei intravenöser Injektion) oder eher langsam (bis zu 15 Minuten, bei Injektion in die Bauchhöhle). Je nach persönlichem Bedürfnis können die Tierbesitzer bei der Euthanasie anwesend bleiben oder aber das Tier zum Einschläfern unserer Obhut übergeben.

 

Nach der Euthanasie stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Tiere bis 10 kg Gewicht dürfen auf Privatgrundstücken begraben werden. Andernfalls kann das Tier auch in der Praxis zurückgelassen werden und wird danach von uns der Tierkörpersammelstelle zugeführt. Für viele Besitzer ist die Vorstellung, ihr Tier so zu „entsorgen“, nicht akzeptabel. In Zusammenarbeit mit dem Tierkrematorium in Kirchberg (www.kleintierkrematorium.ch) bieten wir deshalb eine Möglichkeit an, das Tier kremieren zu lassen. Hierbei kann zwischen einer Gruppen- oder Einzelkremation (mit oder ohne Ascherückführung) gewählt werden. Das Tier wird vom Krematorium meist noch am gleichen Tag in unserer Praxis abgeholt; die Besitzer können, falls gewünscht, das Tier aber auch selbst ins Krematorium überführen. Die Asche wird bei Einzelkremation entweder der Besitzerschaft selbst oder der Praxis zugestellt. Bei Gruppenkremationen wird die Asche in einem Gruppengrab auf dem Krematoriumareal beigesetzt.

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