Vorsicht bei Import von Hunden und Katzen aus dem Ausland

13. Aug 2018

Der Import von Hunden und Katzen ist in der Schweiz reglementiert. Einerseits geht es hier um die Verhinderung der Einfuhr von tollwütigen (und damit für den Menschen gefährlichen) Tieren, andererseits um die Unterbindung von Problemimporten aus östlichen Ländern (Stichwort Welpenhandel). Auch ist der Import von an den Ohren oder der Rute coupierte Hunden in die Schweiz verboten.

In einem kürzlich versandten e-Mail weist das LANAT (kantonales Amt für Landwirtschaft und Natur) die Tierärzte der Schweiz auf Ihre Pflicht zur Mitarbeit in dieser Angelegenheit hin: Als Tierärzte sehen wir häufig als erste Stelle ein frisch importiertes Tier und sind gesetzlich verpflichtet, die Korrektheit des Importes zu verifizieren.

Als Tierärzte sind wir ausserdem verpflichtet, Verfehlungen umgehend dem kantonalen Amt zu melden, auch wenn dies für die betroffenen Besitzer (und damit Kunden) allenfalls unangenehme Folgen haben kann.

Wir bitten um entsprechendes Verständnis und weisen nachdrücklich auf die entsprechenden Gesetzgebungen hin (insbesondere in Fällen von Welpenimporten oder Importen aus Drittländern mit Tollwutvorkommen).

Hier finden Sie ein PDF mit den entsprechenden gesetzlichen Bedingungen je nach Herkunftsland, weitere Informationen finden sich auch unter dem Link des Bundesamtes für Veterinärwesen .

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