Achtung: Brexit und Ferien mit Hund oder Katze in Grossbritannien

12. Feb 2019

Der 29. März 2019 und damit der Brexit rückt näher und näher - und immer noch ist nicht geklärt, auf welche Weise Grossbritannien die EU verlassen wird.

Deshalb ist auch nicht klar, welchen Status Grossbritannien bezüglich Reisen mit Heimtieren haben wird - sollte es zu einem ungeordneten Brexit kommen, wird Grossbritannien aus Schweizer Sicht zu einem sogenannten "nichtgelisteten Drittland". Obwohl Grossbritannien tollwutfrei ist, wird das Land deshalb in die gleiche Kategorie wie ein Land mit Tollwut (z.B. Marokko) fallen.

Dies würde das Reisen mit Hunden erheblich erschweren: Bisher brauchte es zur Reise nach Grossbritannien und zurück in die Schweiz nur eine gültige Tollwutimpfung, den Reisepass, einen implantierten Mikrochip sowie eine Entwurmung 24 bis 120 Stunden vor Grenzübertritt.

Problematisch wäre bei einem ungeordneten Exit nicht die Reise nach Grossbritannien selbst (hier bleiben die Regelungen gleich), sondern die Rückkehr in die Schweiz: Neu müsste vor einer Reise nach Grossbritannien 30 Tage nach der Tollwutimpfung (welche frühestens im Alter von 12 Wochen erfolgen darf) eine Blutentnahme zur Tollwut-Titerbestimmung durchgeführt werden. Bei genügendem Titer könnte dann die Reise frühestens 3 Monate nach Blutentnahme angetreten werden. Die 3-Monate-Regel entfällt, wenn Impfung und Blutentnahme durchgeführt wurden, bevor das Tier die Schweiz oder die EU verlassen hat. Neben der Blutuntersuchung braucht es für eine Wiedereinreise in die Schweiz ausserdem eine Wiedereinreisebewilligung des BLV, der Antrag hierzu muss spätestens 3 Wochen vor Wiedereinreise mit den notwendigen Dokumenten eingereicht werden.

Weitere Informationen und das Formular zum Wiedereinreisegesuch finden Sie auf der Webseite des BLV.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig oder lassen Sie sich bei Unsicherheiten einen Termin zur Beratung geben.

 

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