30. Sep 2019
Ab 1. Oktober 2019 sind alle Schweizer Tierärzte gesetzlich verpflichtet, dem Bund Daten zur Verwendung eines Antibiotikums bei ihren Patienten zu übermitteln. Konkret müssen beispielsweise die Tierart und das Gewicht des Patienten; Art des Antibiotikums, dessen Dosierung, Dauer der Therapie und Menge an abgegebenen Tabletten sowie zugrundeliegende Diagnose etc. dokumentiert werden. Hintergrund sind die zunehmenden Resistenzen gegen Antibiotika bei Mensch und Tier: Mit dem in Kraft tretenden IS-ABV erhofft sich der Bund, durch die Sammlung von Daten Strategien gegen die Resistenzentwicklung erarbeiten zu können.
Dieses Meldeverfahren (welches wir dem Bund gegenüber kostenlos zu
befolgen haben) beansprucht Zeit und Ressourcen. Entsprechend der
Empfehlung der Schweizer Vereinigung Kleintiermedizin SVK erlauben wir
uns deshalb, den entsprechenden Mehraufwand jeweils in Form einer
kleinen Gebühr nach dem Verursacherprinzip dem/der Halter/in des
behandelten Tieres zu verrechnen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis; genaueres zu IS-ABV finden Sie auf der
Website des Bundesamtes für Lebensmittel und Veterinärwesen BLV (www.blv.admin.ch).